Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Forsthaus Gödens

Vermieter: Voyage Gödens GmbH, Schloss Gödens 1, 26452 Sande, vertreten durch Maximilian von Wedel

 

I. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung (Beherbergungsvertrag), sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Der Beherbergungsvertrag kommt nach Buchung des Kunden durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unterkunft in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.
  3. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten finden AGBs des Kunden keine Anwendung, auch wenn die Unterkunft diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

II. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Sollte der Kunde nach der Buchungsbestätigung eine Änderung wünschen (z.B. Verlängerung der Mietdauer, weitere Unterkunft, Erhöhung/Reduzierung der Beherbergungsgäste, o.ä.), behält sich der Vermieter eine Prüfung je nach Verfügbarkeit vor. Die Änderung/Ergänzung kommt erst durch Bestätigung des Vermieters in Textform zustande.
  3. Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
  4. Unmittelbar nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde die ausgewiesene Anzahlung an den Vermieter zu überweisen. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Anreise.
  5. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Vermieters aufrechnen.
  6. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Unterkunft in Textform.
  7. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Pro Tier ist eine Pauschale für den Reinigungsmehraufwand in Höhe von 35 € pro Aufenthalt vom Kunden zu zahlen.

III. RÜCKTRITT DES KUNDEN (i.e. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) UND NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER UNTERKUNFT

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Unterkunft in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Zustimmungserfordernis gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Bei Buchungen ab dem 12.04.2024 werden im Falle des Rück­tritts (Stor­nierung) bis 31 Tage vor Reiseantritt: 10 %, Vom 30. Tag bis zum Tag der Anreise 100% fällig. Eine Reiserücktrittversicherung wird empfohlen! Es zählt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsnachricht bei dem Vermieter. Bereits gezahlte Beträge, ggf. auch für Kaution und für Gästebeitrag, werden verrechnet. Ausnahmerege­lung: Bei behördlich verfügten Beherbergungsverboten erfolgt eine Erstattung des gesamten Mietpreises und der weiteren geleisteten Zahlungen wie Kaution, Gästebeitrag usw. („Pandemie-Regelung“). Die „Pandemie-Regelung“ gilt nicht, sofern die Beherbergung aus einem in der Person des Kunden und/oder seiner Begleitpersonen liegenden Grundes nicht möglich ist (z.B. behördliche Quarantäne-Anordnung gegenüber dem Kunden). Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.
  3. Für eine Stornierung im Krankheits- oder Unglücksfall kann eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert sein.

IV. RÜCKTRITT DER UNTERKUNFT

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel II Nr. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in Bezug auf die Person des Kunden und/oder seiner Begleitperson/en und/oder des Zwecks, gebucht werden;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. FERIENWOHNUNGBEREITSTELLUNG, – ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Sollte der Kunde bis zum Folgetag der Anreise um 12:00 Uhr nicht erscheinen ohne Benachrichtigung an die Unterkunft, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Eine Erstattung bereits erfolgter Zahlungen findet nicht statt. Der Vermieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung einnimmt oder bei gehöriger Anstrengung hätte einnehmen können. Eine (anteilige) Rückzah­lung der Miete aufgrund verfrühter Abreise des Kunden erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahme: Behördlich angeordnete Abreisen („Pandemie-Regelung“).
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Vermieter spätestens bis 10:00 Uhr durch den Kunden geräumt zur Verfügung zu stellen. Wird die Ferienwohnung verspätet geräumt, ist der Vermieter berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr desselben Tages 50% des vollen Wohnungspreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr desselben 100 %. Sollte der Kunde die Ferienwohnung erst am Folgetag oder einem anderen Tag räumen, ist der Vermieter berechtigt, ihm 100% des Mietpreises für jeden Tag der zu späten Räumung zu berechnen. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe der Ferienwohnung bleibt davon unberührt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Am Anreisetag werden dem Mieter die Schlüssel in der Zeit von 15-18 Uhr vor Ort übergeben oder er kann sie an einer vereinbarten Stelle abholen. Die Schlüssel werden außerhalb dieser Zeit nur nach vorheriger Absprache übergeben.
  5. Beim Verlust eines Schlüssels werden die Kosten für das Austauschen der Schlösser dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern ihn ein Verschulden trifft.

VI. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die (mit)gemieteten oder verliehenen Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen, Geräte) bzw. im Rahmen der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Sache auftreten, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen.
  2. Während der Mietzeit durch den Kunden zu vertretende Schäden und Fehlbestände am Inventar und Mobiliar sind durch diesen zu erstatten.
  3. Am Abreisetag sind vom Kunden persönliche Gegenstände und der entstandene Abfall aus der Wohnung zu entfernen und in die vorgese­henen Behälter zu entsorgen. Geschirr und Besteck sind sauber, abgewaschen und getrocknet in den Küchenschränken zu lagern. Die Ferien­wohnung ist von grobem Schmutz/Essensresten befreit und besenrein zu verlassen. Geräte sind gesäubert zurückzugeben. Wird die Ferienwohnung nicht dementsprechend zurückgelassen, ist die Unterkunft berechtigt eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 26,50 € zu erheben.
  4. Im Falle von zusätzlich gebuchten Leistungen, wie einer Zwischenreinigung oder eines Wechsels der Bettwäsche, muss der Kunde der zuständigen Person zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu der Ferienwohnung gewährleisten.

VII. HAFTUNG DER UNTERKUNFT            

  1. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter stellt in jeder Wohnung einen Safe für Wertsachen zur Verfügung.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz der Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Unterkunftsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Erfüllung & Zahlungsort, Nebenabreden, Teil- & Wirksamkeit)

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Vertragsparteien sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.